Die häufigsten Fragen …

Qualifizierte Pflegekräfte beraten auch Angehörige. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet körperliche und geistige Schwerstarbeit. Schon vorab muss viel geklärt werden: Welche Pflege ist wichtig? Welche Voraussetzungen in Haus/Wohnung sind erforderlich? Was übernimmt die Krankenkasse? Wie organisiert man den Alltag? Welche Hilfen gibt es von Außen?

Häusliche Pflege ist anspruchsvoll und ein großer Hilfsbedarf oft erforderlich. Angehörige fragen oft nach Unterstützung oder Beratung, gerade in Bezug auf immer komplexer werdende Gesundheitsfragen. Aber auch Tipps, wie die Engagierten ihre Kräfte selber einteilen und sich selbst zu entlasten lernen, um den Belastungen standzuhalten, vermitteln wir als kompetente Pflegefachkräfte unser Wissen. Außerdem vermitteln wir Kontakte zu Ärzten, Ergotherapeuten und Kontaktgruppen.

Pflegedienst mit Herz & Hand

Rund zwei Millionen Deutsche Staatsbürger bekommen Leistungen aus der Pflegekasse! ABER: Viele Betroffene fühlen sich mit dem Antrag des richtigen Pflegegrades überfordert, fürchten zu wenig Geld zu erhalten. Rund um Fragen der Demenz und Psychosozialen Betreuung, was unser Schwerpunkt in der häuslichen Pflege ist, stehen wir mit Herz und Hand an Ihrer Seite.

Wer gilt als Pflegebedürftig?

Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung das Alltagsleben nicht mehr allein bewältigen können.


Wer zahlt, wenn es ernst wird?

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt – wann und wieviel ist gesetzlich festgelegt. Zusätzlich werden für jeden Patienten mit einem festgestellten Pflegegrad 125,- Euro monatlich für niederschwellige Tätigkeiten (u.a. Hauswirtschaft, Unterhaltung, oder Begleitung ) bereitgestellt.


Reichen die Pflegesätze aus, um die Kosten zu decken?

Nein, sie entsprechen nur einer Grundsicherung.


Wie komme ich an das Geld aus der Pflegekasse?

Jede Krankenkasse, ob gesetzlich oder privat ist gleichzeitig Pflegekasse. Der Antrag auf Leistungen kann formlos schriftlich gestellt werden. Dann bestellt die Kasse einen Gutachter, den Medizinischen Dienst, der den Versicherten zu Hause besucht und die Situation prüft.


Was muss beim Gutachterbesuch bedacht werden,
damit man in einen Pflegedrad eingestuft wird?

Oft geben sich die Pflegebedürftigen gesünder als sie sind, weil sie sich ihres Gesundheitszustandes schämen. Aus diesem Grund sollte unbedingt der betreuende Angehörige oder der bereits einreschaltete Pflegedienst dabei sein, um die Alltagslage konkret zu schildern. Ein Pflegetagebuch wäre in diesem Fall sehr hilfreich, um jeden Handgriff genau anzugeben und den gesamten Zeitaufwand darzustellen. Eine Woche wäre von Vorteil. Vordrucke gibt es bei den Kassen.


Was tun, wenn der Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad zu niedrig ist?

Zunächst innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Kasse einlegen, der im Widerspruchsausschuss geprüft wird.


Bekomme ich als Angehöriger oder Freund Geld aus der Kasse?

Nicht direkt. ABER: Der zu Pflegende kann Pflegegeld für die häusliche Betreuung an die Pflegekraft seiner Wahl weitergeben.


Muss mein Chef mir frei geben, wenn ich plötzlich Pflege organisieren muss?

Ja, bis zu zehn Tagen, aber unbezahlt. Darüber hinaus können nahe Angehörige bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub verlangen.


Wer zahlt, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht?

Dann muss die zu Pflegende Person zunächst mit Ihrem Einkommen oder Vermögen die Pflege finanzieren. Reicht das nicht, übernimmt zunächst das Sozialamt die Kosten. Dort kann der Betroffene „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Das Sozialamt prüft aber, ob die Pflegeperson wirklich bedürftig ist und ob Verwandte die Kosten übernehmen können. Zahlen müssen aber nur Unterhaltspflichtige ersten Grades, das sind meistens die Kinder, nicht aber deren Ehepartner. Sie müssen die Kosten aber nur dann übernehmen, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet, die vom Einzelfall abhängen.

Infos unter:
www.bmg.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit)
www.hmafg.hessen.de (Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit)
www.bmas.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales – soziale Sicherung)
www.alzheimerinfo.de (Leben mit demenzkranken-Tipps für den Alltag)
www.kontinenz-gesellschaft.de (Friedrich-Ebert Straße 124, 34119 Kassel)

Unsere Partner/Links

Kooperationspartner

Post Apotheke Inh. Stefan Parzefall
Ein zuverlässiger und geschätzter Partner in allen med. Angelegenheiten

bad e.V. – Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Interessensvertretung von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und Heimen.

MediFox – Softwarelösungen für Sozialwesen
MediFox zur Kundendokumentation, Abrechnung, sowie Dienst- und Tourenplanung.

Medicus – Sanitätshaus für alle Belange rund um Hilfsmittel

Württembergische Versicherung Harry und Sascha Griesel

Volkswagen AG
Mit seinen Vertragswerkstätten als Hersteller und Werkstatt unserer Dienstfahrzeuge.

Selbstverständlich die Hausärzte der Kunden, die Betreuer und die Mitarbeiter des Sozialamtes sowie viele weitere helfende Hände die dazu beitragen, dass unser Pflegedienst am Leben gehalten wird.

HERZLICHEN DANK!!

Pflegedienst
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Infos unter:
www.post-apotheke-kassel.de (Post Apotheke Kassel)
www.mdk.de (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
www.gesundheitsinformation.de
www.medinfo.de
www.bad-ev.de (Bund Ambulante Dienste)
www.pflegestufe.info