Pflegedienst mit Herz und Hand

Änderungen ab 2016

Informationsschreiben PSG II

Das ändert sich ab Januar 2016 durch die Pflegereform

Liebe Kunden und Angehörige,

bestimmt haben Sie im Dezember aus der Zeitung und dem Fernsehen erfahren, dass die Pflegereform (PSG II) planmäßig in Kraft getreten ist. Vielleicht sind Sie deshalb verunsichert, was sich ab Januar 2016 für Sie ändern wird. Daher informieren wir Sie in diesem Schreiben über die wichtigsten Änderungen, die auch Sie betreffen.

Die Änderungen durch die Pflegereform sind sehr vielfältig. Die wichtigste Änderung in diesem Jahr ist die bessere Beratung. So haben nun auch Angehörige Anspruch darauf, dass sie zu ihren Fragen rund um die Pflegeversicherung kompetent beraten werden. Dafür können sie sich an Pflegestützpunkte, Pflegekassen und Pflegeberater wenden. Die Kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse. Zudem wird ab dem 01.01.2016 das Pflegegeld für 6 Wochen in halber Höhe weitergezahlt, wenn ein pflegender Angehöriger z.B. aufgrund einer eigenen Erkrankung nicht pflegen kann und Ersatzpflege notwendig ist. Bisher wurde das halbe Pflegegeld nur 4 Wochen weitergezahlt. Ebenfalls erweitert wurde der Anspruch auf das halbe Pflegegeld, wenn der pflegebedürftige Mensch vorübergehend in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt wird. Hier sind es ab dem 01.01.2016 acht Wochen. Vorher waren es auch hier 4 Wochen.

Mit der Pflegereform sollen die bisherigen 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt werden. Daher wird in diesem Jahr das neue Begutachtungsverfahren entwickelt. Nach diesem Verfahren werden Antragsteller in Pflegegrade eingestuft, die ab dem 01.01.2017 Leistungen der sozialen Pflegeversicherung beantragen. All diejenigen, die bereits jetzt Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder diese bis zum 31.12.2016 beantragen, werden nach dem bisherigen Begutachtungsverfahren in eine Pflegestufe eingestuft und am 01.01.2017 automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Sie sollen durch die Pflegegrade in jedem Fall ihre bisherigen Leistungsansprüche behalten. Viele werden nach der automatischen Überleitung in den Pflegegrad sogar wesentlich höhere Leistungen erhalten als vorher. Am Ende dieses Jahres werden wir Sie daher noch einmal ausführlich darüber informieren, in welchen Pflegegrad Sie automatisch aufsteigen und welche Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen usw.) Ihnen ab 2017 zustehen.

Da es ab 2017 wichtig ist, dass Sie in einen hohen Pflegegrad übergeleitet werden, führen wir in den nächsten Monaten einen Beratungsbesuch bei Ihnen durch. Hier können wir besprechen, ob sich Ihr pflegerischer Zustand verändert hat und ob es sinnvoll ist, dass wir noch in diesem Jahr einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, damit Sie ab 2017 automatisch in den höheren Pflegegrad rutschen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Ihr Pflegedienst mit Herz & Hand