Einer unserer Dienstleistung enthält unter anderem auch die Medikamentenvergabe.
Um diese sachgerecht verabreichen zu können, benötigen wir von Ihnen die ärztliche Anordnung Ihres Arztes des Vertrauens. Wichtig dabei ist, dass aus dieser Verordnung hervorgeht, welches Medikament wir in welcher Applikationsform und Dosierung zu welcher Tageszeit und in welcher Häufigkeit verabreichen sollen.
Wird während einer durchgehend, laufenden Verordnung die Medikamentengabe geändert, benötigen wir dazu eine schriftliche Anordnung Ihres Arztes.
Sofern benötigen wir von Ihnen 2. Dinge, die wichtig für unsere Arbeit sind:
- die ärztliche Anordnung
- auf der ärztlichen Anordnung muss folgendes stehen:
- Welches Medikament
- Welche Applikationsform
- Dosierung → zu welcher Tageszeit? Wie oft?
Denn wir als Pflegedienst richten uns ausschließlich nach den Angaben auf der ärztlichen Verordnung.
Unter anderem ist die ärztliche Verordnung Bestandteil unserer Pflegedokumentation.
Denn auch wir werden vom MDK bezüglich unserer fachlichen Kompetenz in Bezug der Medikamentengabe geprüft und die Pflegedokumentation ist ein wichtiger Baustein in der Medikamentengabe.